Jugendförderungsbeschluss
Die Vorstandschaft des Tennisclub Spöck e.V. hat in der Sitzung vom 16.12.2015 folgendes mit Gültigkeit ab dem 01.01.2016 beschlossen:
Im Rahmen seiner Jugendförderung beteiligt sich der Tennisclub Spöck e.V. an den Meldegebühren für LK-Turniere.
Diese Fördermaßnahme gilt ausschließlich für jugendliche Mitglieder, die laut aktueller Meldeliste des BTV für den Tennisclub Spöck e.V. gemeldet sind.
Wird bei einem LK-Turnier das 1. Spiel der Hauptrunde gewonnen, übernimmt der Verein die Hälfte der Meldegebühr.
Bei einem Turniersieg übernimmt der Verein die Meldegebühr in voller Höhe.
Diese Fördermaßnahmen gelten für max. 5 Turnierteilnahmen im Kalenderjahr.
Zur Vergütung einer Meldegebühr sind Zahlungsbelege vorzulegen; als Nachweis der Platzierung gilt der veröffentlichte bewertete Turnierplan des BTV.